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Die Versichertenkarte der TK. (Foto: Public Address)
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Redaktionelle Anzeige | Powered by TK veröffentlicht: 01.01.2009
Krankenversicherung für Studenten  
Was du wissen solltest...
Ohne sie läuft nichts: Bevor du als Student in die Tiefen der Bildung eintauchen darfst, musst du nachweisen, dass du bei einer Krankenversicherung versichert bist. Die Techniker Krankenkasse erklärt, was du über die Krankenversicherung im Studium wissen solltest.

So läuft es
Bei der Immatrikulation zu Beginn deines Studiums musst du eine Bescheinigung über deine Krankenversicherung einreichen. Wenn du bei der Techniker Krankenkasse versichert bist, kannst du eine solche Versicherungsbescheinigung bei jeder TK-Geschäftsstelle erhalten. Mit dem weiteren Prozedere hast du nichts mehr zu tun: Die Hochschule bestätigt der TK automatisch die Einschreibung und damit ist die Sache erledigt. Die nächste Versicherungsbescheinigung ist fällig, wenn du die Hochschule oder die Krankenkasse wechselst.

TK-Versicherte haben die Möglichkeit, direkt über ihren PC eine Studentenbescheinigung zu erstellen und diese gleich auszudrucken. Wichtig: Um diesen Service nutzen zu können, ist es notwendig, dass du dich im geschützten Mitgliederbereich "Meine TK" registrieren lässt. Hier kannst du deine Studentenbescheinigung ausdrucken.

Bei den Eltern mitversichert?
Als Student oder Studentin kannst du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei deinen Eltern beitragsfrei mitversichert sein. Unter Umständen auch darüber hinaus: Hast du den Grundwehrdienst oder den Zivildienst geleistet und dein Studium deshalb unterbrochen oder später begonnen, verlängert sich die Familienversicherung um genau diesen Zeitraum. Auch bei anderen gesetzlichen Diensten (zum Beispiel Entwicklungsdienst) kann eine Verlängerung möglich sein.

Einkommensgrenzen beachten
Die Mitversicherung über die Eltern ist nur dann möglich, wenn dein monatliches Gesamteinkommen nicht über 360 Euro liegt. BAföG-Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen werden dabei nicht mitberücksichtigt. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 Euro.

Und wenn ich mich selbst versichern muss?
Kannst du dich nicht mehr über deine Eltern mitversichern, musst du dich um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Wenn die Familienversicherung bereits bei der Techniker Krankenkasse bestand, kannst du selbstverständlich weiterhin TK-versichert bleiben. Aber auch ein Wechsel von einer anderen Kasse zur TK ist kein Problem. Einzige Voraussetzung: Du musst innerhalb von zwei Wochen einen Aufnahmeantrag stellen.

Beiträge
53,40 Euro. Das ist - ab Juli 2009 - der monatliche Betrag, den Studentinnen und Studenten für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen. Der Beitrag wird bundeseinheitlich festgelegt und setzt sich aus dem BAföG-Bedarfssatz und dem durchschnittlichen Beitragssatz aller Krankenkassen zusammen. Zusätzlich wird für die Pflegeversicherung ein Beitrag von 9,98 Euro monatlich fällig. Wer mindestens 23 und noch kinderlos ist, muss in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 1,28 Euro bezahlen. Wer BAföG erhält, kann einen Beitragszuschuss erhalten.

Auch wenn alle Studentinnen und Studenten den gleichen Betrag für ihre Krankenversicherung zahlen – ein Beitragsvergleich zwischen den Kassen lohnt sich. Schließlich ist das Studentendasein irgendwann vorbei und wird vom nächsten Schritt, dem Berufsleben, abgelöst. Und dann ist auch Schluss mit den einheitlichen Beiträgen.

Zahlungsweise
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen in der Regel vor Semesterbeginn gezahlt werden. Auch eine monatliche Zahlungsweise ist möglich. Voraussetzung: Du erteilst deiner Krankenkasse eine Einzugsermächtigung. Diese Erklärung kannst du jederzeit widerrufen.

Wann endet die Pflichtversicherung?
Wenig überraschend: Mit Abschluss deines Studiums endet auch deine Pflichtversicherung als Student. Das Gleiche gilt in der Regel nach Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Semester, in dem du das 30. Lebensjahr vollendest. Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel: Wenn familiäre oder persönliche Gründe dies rechtfertigen, ist eine Verlängerung möglich. Was das für Gründe sind? Eine Krankheit beispielsweise oder die Geburt eines Babys und die anschließende Betreuung des Kindes. Auch wer die Hochschulzugangsberechtigung über den Zweiten Bildungsweg erworben hat, kann unter Umständen eine Verlängerung erwirken. Wenn du dir unsicher bist, ob eine solche Ausnahme bei dir besteht, kannst du dich in der nächsten TK-Geschäftsstelle beraten lassen.

Du hast weitere Fragen? Hier kannst du dich beraten lassen.


(Jens Findeisen)
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