Schreibe auf, was du willst!
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Veröffentlicht: 28.04.2005
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Patientenverfügungen: Worauf man beim Schreiben achten sollte |
Stichwort Patientenverfügung
Schreibe auf, was du willst!
Glaubt man einer Umfrage des Magazins „stern“, dann sind 90 Prozent der Deutschen davon überzeugt, dass Patientenverfügungen sinnvoll sind. Ärzte und Angehörige, so Volkes Stimme, mögen sich danach richten, wenn Menschen ihren Willen nicht mehr selbst mitteilen können. 90 Prozent – das ist eine gewaltige Mehrheit. Doch nicht mal jeder zehnte Bundesbürger hat eine solche Patientenverfügung für sich verfasst. Zwei Zahlen, die auf den ersten Blick kaum zusammenpassen. Oder doch? Eine mögliche Erklärung: Bei diesem Thema herrscht große Unsicherheit. Worauf muss ich beim Verfassen des Textes achten? Welche rechtliche Bedeutung haben meine Worte? Kann ich wirklich so genau vorhersagen, was im Fall der Fälle mit mir geschehen soll? Für die meisten Menschen ist es eine große Überwindung, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, viele verdrängen das Thema.
Unikosmos hilft, Antworten zu finden und hat die wichtigsten Punkte zum Thema Patientenverfügung zusammengefasst.
Wozu dient eine Patientenverfügung?
Jeder Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht. Gegen den Willen des Patienten darf ein Arzt keine medizinischen Eingriffe vornehmen – oder gegebenenfalls unterlassen. Aber was geschieht, wenn der Patient sich nicht mehr mitteilen kann, beispielsweise, weil er nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren Erkrankung im Koma liegt? Eine Patientenverfügung kann in solchen Fällen dafür sorgen, dass der Wille des Patienten doch noch Gehör findet. Denn mit der Verfügung kann jeder Mensch im Vorfeld festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in welcher Situation getroffen oder unterlassen werden sollen. Dies kann auch für den Arzt eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Eine Entscheidungshilfe, die womöglich aussagekräftiger ist als der mutmaßliche Wille des Betroffenen aus der Sicht des Arztes oder seiner Angehörigen.
In welcher Form sollte ich die Patientenverfügung abfassen?
Die Patientenverfügung sollte möglichst schriftlich und in eigenen Worten verfasst werden. Je persönlicher die Erklärung, desto besser. So wird der Eindruck verstärkt, dass sich der Verfasser intensiv mit der Frage auseinander gesetzt hat, was im Notfall mit ihm geschehen soll. Bei einem Standardformular mit Auswahlsätzen zum Ankreuzen ist das nicht der Fall. Und wer den Eindruck vermeiden will, er habe beim Verfassen seiner Patientenverfügung einfach vorgefertigte Phrasen aus dem Internet kopiert, kann sich einer konventionellen, aber wirksamen Methode bedienen: einfach zu Kugelschreiber oder Füller greifen und den Text handschriftlich niederschreiben.
Wo bekomme ich Hilfe beim Verfassen meiner Erklärung?
Die Ärztekammer Hamburg stellt einen Beispieltext zur Verfügung, der viele Anhaltspunkte bietet, welche Themenkomplexe angesprochen werden sollten. Diesen Beispieltext gibt es hier als .pdf-Dokument. Darüber hinaus liefert die Deutsche Hospiz Stiftung auf ihrer Website umfangreiche Informationen. Wer unsicher ist, sollte außerdem mit seinem Hausarzt sprechen. Der kann dabei helfen, Wünsche möglichst konkret und individuell zu formulieren.
Sollte ich meine Erklärung bezeugen lassen?
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, Vertrauenspersonen hinzuzuziehen, die als Zeugen die Patientenverfügung ebenfalls unterschreiben. Das stärkt die Bedeutung der Patientenverfügung, vor allem, wenn man zwei verschiedene Zeugen bittet. Darüber hinaus können im Text auch Personen benannt werden, gegenüber denen der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden soll. Dabei kann es sich um die erwähnten Zeugen handeln, aber auch um andere Personen.
Gibt es eine Art Verfallsdatum meiner Erklärung?
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